
Bei großen Einsätzen kommt eine Vielzahl an Einsatzkräften von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Rettungsdienst und Polizei zusammen. Um sich an diesen häufig unübersichtlichen Einsatzstellen zurechtzufinden, führten die Feuerwehren in Deutschland immer mehr ein System zur Funktionskennzeichnung im Einsatz ein. Dies erleichtert zudem die Zusammenarbeit mit fremden Kräften von anderen Standorten oder Organisationen. Die Kennzeichnung der Funktionen erfolgt meist mit farbigen Kollern oder Westen, die dann im Einsatz von den jeweiligen Funktionsträgern angezogen werden. Die jeweiligen Regelungen zur Kennzeichnung, wie zum Beispiel die Farbgebung, legt jedes Bundesland für sich selbst fest.
Regelungen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die Kennzeichnung von Führungskräften in der Führungsdienst-Richtlinie (FüRi RLP) geregelt. Neben der normalen Helmkennzeichnung von Führungskräften sieht diese Richtlinie auch eine „Besondere Kennzeichnung bei Großschadenslagen“ vor. Danach können Führungskräfte zusätzlich durch farbige Koller oder Westen gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung soll jedoch nur im Großschadensfall, von dem ab Alarmstufe 4 „Übernahme der Einsatzleitung durch den Landkreis (Kreisfeuerwehrinspekteur)“ ausgegangen werden kann, auf Weisung des Einsatzleiters durchgeführt werden.
Die Kennzeichnung soll wie folgt erfolgen:
- Gelb: Einsatzleiter
Dafür kommen in Betracht: Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrinspekteure, leitende Notärzte in der Funktion als Einsatzleiter
- Weiß: Abschnittsleiter
Dafür kommen in Betracht: Wehrleiter, Verbandsführer, leitender Notarzt und organisatorischer Leiter Rettungsdienst als Abschnittsleitung Gesundheit
- Rot: Unterabschnittsleiter
Dafür kommen in Betracht: Wehrführer, Zugführer und (Zug-)Führer der Hilfsorganisationen
Eine Kennzeichnung von Gruppenführern, in der Funktion als Fahrzeugführer eines selbstständigen Trupps, einer Staffel oder einer Gruppe, werden durch die Helmkennzeichnung als ausreichend gekennzeichnet angesehen.
Zusätzlich tragen Fachberater eine grüne Weste, für Notfallseelsorger ist eine violette Weste vorzusehen. Die (Gruppen-)Führer der Hilfsorganisationen in der Funktion als Führer der Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG) „Sanität“, „Betreuung“ und „Verpflegung“ werden durchgehend mit einer blauen Weste gekennzeichnet.
Helmkennzeichnung von Führungskräften
Auf Basis einer bundeseinheitlichen Regelung erfolgt die Kennzeichnung von ernannten Führungskräften der Feuerwehr durch rote Streifen, bzw. umlaufende Ringe am Schutzhelm. Für die Kräfte der Hilfsorganisationen im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst sind ultramarinblaue Kennzeichnungen vorgesehen.
Vor- und Nachteile dieses Systems
Durch das Kennzeichnungssystem in Rheinland-Pfalz ist eine Kennzeichnung der Führungskräfte und Führungsstrukturen im Großschadensfall gegeben. Durch die (fast) einheitliche gemeinsame Nutzung der Farbgebung zur Führungskräftekennzeichnung durch Feuerwehr und Hilfsorganisationen wird die Zusammenarbeit enorm erleichtert. Die Zuordnung und das Auffinden einer fremden Führungskraft ist hierdurch leichter möglich bzw. sie ist schon von weitem als Ansprechpartner erkenntlich. Auch die Zuordnung zu einer Führungsebene kann leicht vollzogen werden. Die Kennzeichnung ist in der Regel eindeutig, das heißt der Einsatzleiter mit der gelben Weste ist eindeutig erkennbar und von anderen anwesenden Führungskräften z.B. weiteren Wehrleitern unterscheidbar.

Die Kennzeichnung der aktuellen Funktion im Einsatz durch Helmkennzeichnung hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Meist sind vor allem im Bereich der Gruppen- und Zugführer mehrere Personen an der Einsatzstelle, die aber die Funktion in dem Moment nicht ausüben. Daraus resultiert: Die Helmkennzeichnung dient eigentlich nur als Kennzeichnung für die Qualifikation der ernannten Führungskraft. Eine zusätzliche Funktionskennzeichnung durch Westen gibt dort Abhilfe. Diese wird durch die Regelung der FüRi auch „teilweise“ ermöglicht. Jedoch nur in Großschadenslagen und ab Ebene der Unterabschnittsleiter. Gruppenführer (Fahrzeugführer von Sonderfahrzeugen) sollen weiter mit der „unzureichenden“ Helmkennzeichnung kenntlich gemacht werden.
Laut Führungsdienst-Richtlinie soll die Kennzeichnung erst bei Erreichen der Alarmstufe 4, von dem i.d.R. später eintreffenden Einsatzleitwagen (ELW 2) aus erfolgen. Die Ausführung der Kennzeichnung erst im laufenden Einsatz wird jedoch als problematisch angesehen und ist unter Umständen nur mit Schwierigkeiten umzusetzen. Großschadenslagen entwickeln sich meist von der ersteintreffenden Feuerwehreinheit bis hin zur Einsatzstelle mit mehreren Abschnitten. Eine frühzeitige Kennzeichnung von Beginn an würde den Aufbau entsprechender Führungsstrukturen erleichtern und die Probleme der späteren Umstellung auf die Kennzeichnung lösen.
Funktionskennzeichnung erleichtert auch schon die alltäglichen Einsätze bei Feuerwehren. Vor allem Freiwillige Feuerwehren profitieren davon, da sich die jeweilige Funktion größtenteils erst im Gerätehaus oder an der Einsatzstelle ergibt und nicht schon vorher bekannt ist. Dafür muss die Kennzeichnung jedoch auch schon von Beginn des Einsatzes an erfolgen. Eine Nutzung außerhalb von Großschadenslagen ist leider in der Führungsdienst-Richtlinie nicht vorgesehen. Weiterhin wird die zusätzliche Kennzeichnung der Fahrzeugführer (Gruppenführer) als sehr hilfreich empfunden. Dieser Umstand erhöht zudem den erforderlichen Übungseffekt und die Akzeptanz des Systems bei den Einsatzkräften.
Die Führungsstruktur an einer Einsatzstelle wird entsprechend der taktischen Gliederung des Raumes (DV 100 RLP, Pkt. 3.2.4.2) mit Abschnitten und Unterabschnitten mit dem rheinland-pfälzischen System gut widergespiegelt. Die taktische Gliederung der Kräfte (DV 100 RLP, Pkt. 3.2.4.1) spielt dabei scheinbar nur eine untergeordnete Rolle, da die Führungsebenen: Gruppenführer, Zugführer und Verbandsführer in der Farbgebung nicht benannt sind. Schaut man sich jedoch an, wer für die entsprechenden Funktionen in Betracht kommt, findet man die Verbandsführer in den Abschnittsleitern (weiß) und die Zugführer in den Unterabschnittsleitern (rot) wieder. Nur die Ebene der Gruppenführer fehlt und müsste für die Feuerwehren noch analog zu den Hilfsorganisationen zusätzlich eingeführt werden. Die Einheiten der Hilfsorganisationen kennen bereits eine blaue Weste für die Ebene des Gruppenführers der SEGen (Vgl. Katastrophenschutzstrukturen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes in RLP).
Möchte man dieses System nun sinnvollerweise auch auf die alltägliche Nutzung im Einsatz ausdehnen, benötigt man aber eine klare Zuordnung zur taktischen Gliederung der Kräfte. „Standardeinsätze“ laufen meist mit ein bis zwei Zügen und den dementsprechenden weiteren taktischen Einheiten (Fahrzeuge) ab, ohne dass formal Abschnitte und Unterabschnitte gebildet werden. Hier sind entsprechende farbige Westen notwendig, um den Einsatzleiter, die Zug- und Fahrzeugführer zu kennzeichnen.
Eine Einteilung der Einsatzstelle in Abschnitte, nach der taktischen Gliederung des Raumes, erfolgt oft erst, wenn zwei oder mehr Züge unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen sollen oder in Großschadenslagen. In diesem Fall würde dann der Zugführer oder eingesetzte Abschnittsleiter bei Einrichtung des Abschnittes eine weiße Weste anziehen. Die einzelnen Abschnitte wiederum sind dann durch die eingesetzten Kräfte (taktische Einheiten) gegliedert.
Um dieser Anforderung gerecht zu werden, verwenden andere Kennzeichnungssysteme (z.B. anderer Bundesländer) Fahrzeugführer- (Gruppenführer) und Zugführerwesten, die eindeutig dem taktischen Führer einer Einheit zugeordnet sind. Weitergehend in der Hierarchie wechseln die Systeme dann zu Abschnitts- und Einsatzleiterwesten. Eine extra Verbandsführerweste kann entfallen, da ein Verband bzw. Verbandsführer wahrscheinlich immer einen eigenen Abschnitt übernimmt.
Ein Beispiel für ein entsprechendes Kennzeichnungssystem für Führungsfunktionen im Einsatz bietet das System der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Sinzig.