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Deutscher Feuerwehrverband informiert über bundesweite Installationspflicht

„Gerade in der Weihnachtszeit müssen die Feuerwehren immer wieder bei tragischen Brandunglücken helfen, die durch Kerzen verursacht wurden“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV): „Rauchmelder würden hier in fast jedem Fall das Schlimmste verhindern. Viele Brände werden viel zu spät entdeckt und führen dann oft zu Personenschäden durch Rauchgasvergiftungen.“

Rauchmelder in der Wohnung verringern dieses Risiko enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. „Die Lebensretter gibt es schon für einen recht geringen Preis im Fachhandel. Sie dürfen in keinem Kinderzimmer und in keinem Schlafzimmer fehlen“, appelliert der DFV-Vizepräsident. Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern für Neubauten. Für Bestandsbauten gibt es je nach Landesbauordnung unterschiedliche Übergangsfristen – so sind sie ab 1. Januar 2019 im Freistaat Thüringen verpflichtend. Eine Übersicht, wo und durch wen Rauchwarnmelder anzubringen sind, gibt es unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Die kostengünstigen Lebensretter gibt es unter anderem in Baumärkten, Verbrauchermärkten, im Feuerwehr- und im Elektrofachhandel sowie beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes (www.feuerwehrversand.de).

Quelle: http://www.feuerwehrverband.de/presse

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