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Aufgrund der Trockenheit und den sommerlichen Temperaturen der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr erheblich gestiegen.
Insbesondere beim Entfachen von Grillfeuern in der Nähe von Waldgebieten ist erhöhte Vorsicht geboten. Funken können leicht über mehrere hundert Meter weit getragen werden und Brände in angrenzenden Bereichen entfachen.

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sinzig bittet daher um Beachtung folgender Punkte:

  • Grillen in der Natur ist grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Grillstellen erlaubt. Aufgrund der aktuellen Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung RLP sind auch diese z. Zt. zu schließen. Somit ist auch hier das Grillen untersagt.
  • Die Zufahrten zu Wäldern sind freizuhalten, denn sie sind wichtige Rettungswege. Parken Sie nicht in Wegeinfahrten oder vor Schranken. Der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen könnte behindert werden.
  • Heiße Auspuffrohre und Katalysatoren können trockenes Gras entzünden. Stellen Sie Fahrzeuge grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Parkplätzen ab.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster!

Beginnende Waldbrände lassen sich häufig durch beherztes Eingreifen im Anfangsstadium löschen. Trotzdem: Vorrang hat die Benachrichtigung von Feuerwehr und Polizei.
Wer Brandgeruch wahrnimmt, einen Waldbrand entdeckt oder Unfälle bemerkt sollte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 oder die Polizei über den Notruf 110 verständigen.

Wenn möglich, bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes durchgeben. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

Stadtverwaltung Sinzig
Fachbereich Ordnung

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