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Am 13.12.2016 hat der Deutsche Bundesrat eine lange geforderte Gesetzesänderung im Bereich der Straßenverkehrsordnung (STVO) umgesetzt. Die Rettungsgasse wird fortan zur Pflicht!

Immer wieder geraten Rettungskräfte in Staus und stecken dort mangels Rettungsgasse für überlebenswichtige Minuten fest. Die überfällige Gesetzesänderung schreibt ferner vor, dass bereits ab stockendem Verkehr auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren eine Gasse für Rettungsfahrzeuge zu Bilden ist und zwar immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts davon gelegenen Fahrstreifen.

In der STVO findet sich die Änderung im Paragraf 11 „Besondere Verkehrslagen“ Absatz 2 und lautet wie folgt:

(2) „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Die Änderung trat mit dem gestrigen Tage, 14.12.2016 in Kraft.

Alles über die Rettungsgasse erfahrt ihr unter: www.rettungsgasse-rettet-leben.de oder auf Facebook unter: Rettungsgasse rettet Leben

Hilf auch du anderen zu helfen! Bei stockendem Verkehr – Immer Rettungsgasse bilden!

Das Miniatur Wunderland hat ebenfalls seinen Beitrag zum Thema Rettungsgasse geleistet.
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