Aufgrund der hohen, sommerlichen Temperaturen in den letzten Tagen ist die Waldbrand- und Unwettergefahr erheblich gestiegen.
Insbesondere beim Entfachen von Grillfeuern in der Nähe von Waldgebieten ist erhöhte Vorsicht geboten. Funken können leicht über mehrere hundert Meter weit getragen werden und Brände in angrenzenden Bereichen entfachen.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Sinzig bittet daher um Beachtung folgender Punkte:
- Grillen in der Natur ist nur an den dafür vorgesehenen Grillstellen erlaubt. Bei der Benutzung der Grillstelle ist darauf zu achten, dass das Feuer vor Verlassen der Grillstelle vollständig erloschen ist. In Waldgebieten sollte grundsätzlich nicht gegrillt werden.
- Die Zufahrten zu Wäldern sind freizuhalten, denn sie sind wichtige Rettungswege. Parken Sie nicht in Wegeinfahrten oder vor Schranken. Der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen könnte behindert werden.
- Heiße Auspuffrohre und Katalysatoren können trockenes Gras entzünden. Stellen Sie Fahrzeuge grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Parkplätzen ab.
- Keine Abfälle in der Natur abladen! Bereits kleine Glasscheiben und Flaschensplitter können durch ihren „Brennglaseffekt“ Waldbrände auslösen.
- Werfen Sie keine brennenden
Zigaretten aus dem Autofenster! - Achten Sie auf aufziehende Gewitter und suchen Sie bei einem Unwetter Schutz in einem festem Gebäude oder geschlossenem Kraftfahrzeug.
- Meiden Sie bei einem Gewitter einzeln stehende Bäume, Masten, Metallzäune oder sonstige Metallkonstruktionen.
Beginnende Waldbrände lassen sich häufig durch beherztes Eingreifen im Anfangsstadium löschen. Trotzdem: Vorrang hat die Benachrichtigung von Feuerwehr und Polizei.
Wer Brandgeruch wahrnimmt, einen Waldbrand entdeckt oder Unfälle bemerkt sollte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 oder die Polizei über den Notruf 110 verständigen.
Wenn möglich, bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes durchgeben. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.
Stadtverwaltung Sinzig
Fachbereich Ordnung