Die Stadtverwaltung Sinzig weist darauf hin, dass die ausgegebenen Sandsäcke nicht zurückgebracht werden müssen. Aufgrund der Beschaffenheit des Sandes ist jedoch darauf zu achten, dass die Säcke kühl und trocken gelagert werden und, insbesondere die Jutesandsäcke, nur eine kurze Lebensdauer haben.
WICHTIG: Der enthaltene Sand darf auf keinen Fall für Kindersandkästen genutzt werden!
Offizielle Rückgabestelle ist der Bauhof der Stadt Sinzig im Sandkauler Weg.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter der Tel. 02642/4001-33 zur Verfügung.